E-Rechnung Österreich: Was 2026 gilt – und was nicht

2 Minuten Lesezeit Thomas Hohenberger

In Österreich gibt es 2026 keine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen. Der Druck kommt aus Deutschland und ab 2030 aus der EU. Was Sie jetzt sinnvoll vorbereiten.

Kurz vorweg, weil im Netz vieles durcheinandergeht: In Österreich gibt es 2026 keine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen. Wer etwas anderes liest, verwechselt Österreich mit Deutschland.

Trotzdem ist das Thema nicht theoretisch. Es kommt nur von einer anderen Seite auf Sie zu, als die meisten erwarten.

Was in Österreich tatsächlich gilt

Wer an wenPflicht
Unternehmen → Bund (B2G)seit 1. Jänner 2014 verpflichtend
Unternehmen → Unternehmen (B2B)keine Pflicht
Unternehmen → Privatkundenkeine Pflicht

Das Finanzministerium hat das Thema angesprochen, aber keinen Zeitplan genannt. Eine nationale B2B-Pflicht kann kommen — angekündigt ist sie nicht.

Woher der Druck wirklich kommt

Zwei Richtungen, und beide haben nichts mit einer österreichischen Verordnung zu tun.

Ihre deutschen Kunden. In Deutschland müssen Unternehmen seit 1. Jänner 2025 E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 auch versenden. Deutsche Geschäftspartner fragen deshalb schon heute nach strukturierten Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format. Wer nur PDFs schickt, wird zum Sonderfall in deren Buchhaltung — und Sonderfälle werden später bezahlt.

Die EU ab 2030. Ab 1. Juli 2030 gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen eine E-Rechnungspflicht im Format EN 16931, samt digitaler Meldung an die Finanzverwaltung binnen zehn Tagen. Das betrifft nur den grenzüberschreitenden Handel zwischen EU-Ländern, nicht Ihre Rechnung an den Nachbarbetrieb in Villach.

Was das praktisch heißt

Eine E-Rechnung ist kein hübsches PDF. Es ist eine strukturierte Datei — XML —, die eine Maschine ohne Zwischenschritt lesen kann. Das PDF darf dabeiliegen (ZUGFeRD macht genau das: XML im PDF), aber die Daten sind der eigentliche Inhalt.

Der Unterschied zeigt sich in beide Richtungen:

  • Ausgehend: Ihr Buchhaltungsprogramm muss EN 16931 erzeugen können. sevDesk, BMD und RZL können das. Wer Rechnungen in Word schreibt, kann es nicht.
  • Eingehend: Kommt eine XML-Rechnung herein, ist sie ohne Software praktisch unlesbar. Genau hier entsteht der neue Aufwand — und genau hier lohnt Automatisierung, weil die Daten schon strukturiert sind und niemand mehr abtippen muss.

Was Sie jetzt sinnvollerweise tun

  1. Empfangen können, bevor Sie müssen. Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Ihr Programm XRechnung und ZUGFeRD einlesen kann. Das ist der Teil, der zuerst gebraucht wird.
  2. Fragen Sie Ihre deutschen Kunden. Ein Anruf klärt in fünf Minuten, in welchem Format sie Rechnungen erwarten.
  3. Nichts überstürzt kaufen. Es gibt keine österreichische Frist, die drückt. Wer jetzt aus Angst ein neues ERP einführt, löst ein Problem, das er noch nicht hat.

Und wo Automatisierung ansetzt

Nicht beim Erzeugen der Rechnung — das macht Ihr Buchhaltungsprogramm. Sondern davor und danach: Belege einsammeln, Werte prüfen, Zahlungen zuordnen, Fristen erkennen. Die E-Rechnung macht diesen Teil einfacher, weil die Daten nicht mehr aus einem Bild gelesen werden müssen.

Stand: Juli 2026. Das ist keine steuerliche Beratung — für Ihren Fall ist Ihr Steuerberater zuständig.